Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen können IT-Projekte vereinfachen, doch viele Unternehmen verlieren den Überblick. Wir klären Ihre Fragen zu passenden Förderungen und Partnern in einem kostenlosen Erstgespräch. Als All-in-One-Lösung begleiten wir Sie vom Förderantrag über die Partnersuche bis zum fertigen Produkt. Wir optimieren die Förderberatung im Sinne unserer Kunden und bieten diese Lösung nicht nur unseren bestehenden, sondern auch neuen Kunden an. Mit uns wird der Prozess der Digitalisierung einfach und transparent.
Immer Aktuell – Stand: April 2024
Wichtiger Hinweis: Aufgrund eines hohen Aufkommens an Förderanträgen kann es zu längeren Bearbeitungs- und Antwortzeiten kommen.
Förderung Digitalisierung: Wer hat Anspruch?
Die Größe des Betriebs ist die Grundlage für die Bemessung der Förderhöhe. Die meisten Förderprogramme für Digitalisierung richten sich an KMUs, also kleinste, kleine und mittelgroße Unternehmen. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen bezieht sich auf die Vollzeitäquivalente. Somit werden Teilzeitkräfte pro rata und Azubis meistens gar nicht angerechnet. Die Einteilung orientiert sich an Vorgaben der EU.
Förderung Digitalisierung: Was wird begünstigt?
Welche digitalen Projekte genau gefördert werden, ist unterschiedlich. Hierbei fängt es bei der Digitalisierung von Prozessen an und geht über Investitionen in Sicherheitskonzepte bis hin zu der Entwicklung von Apps oder Webanwendungen. Somit hängen die zuwendungsfähigen Ausgaben von den jeweiligen Förderprogrammen ab.
In der Regel werden folgende Ausgaben gefördert:
- Externe Berater*innen und IT-Spezialist*innen
- Standardsoftware
- App Entwicklungen
- Aktualisierung und Erstellung von Onlineshops
- Internetpräsenz in Form von Website
Teils werden auch Ausgaben für die Hardware oder das Personal übernommen, jedoch ist dies eher selten und im Falle der Personalausgaben meist ausgeschlossen.
Falls Sie sich erkundigen wollen, ob Ihr Vorhaben förderungsfähig ist, dann melden Sie sich bei uns. Wir zeigen Ihnen Ihr Förderprogramm, das am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Förderung Digitalisierung: Wie läuft die Antragstellung ab?
In der Regel geht der Förderung ein Antrag voraus, der bei den Projektträgern eingereicht werden muss. Erst nach der Absegnung dürfen erste Maßnahmen ergriffen werden. Diese Bewilligung dauert zwischen wenigen Wochen und wenigen Monaten, die Wartezeit kann von Antrag zu Antrag sehr stark schwanken und ist so leider nicht genauer anzugeben. Als besonders praktisch erweist sich hierbei das „go-digital“ Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei diesem Förderprogramm übernehmen unsere Partner, welche für go-digital zertifiziert und qualifiziert sind, die Bürokratie. Somit fällt für Sie keine weitere Arbeit an und Sie können trotzdem von der Finanzierung der Digitalisierung Ihres Unternehmens profitieren.
Überblick: Welche verschiedenen Förderprogramme für Digitalisierung gibt es?
Grundsätzlich gibt es bundesweite Förderprogramme, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt werden und Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Förderungen, welche Ihnen in Form von Zuschüssen unter die Arme greifen.
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Bundesweite Förderungen für Digitalisierung
Corona Spezial: "Überbrückungshilfe III" (Corona 3)
Achtung: Wegen Betrugsverdachts bei den Corona-Staatshilfen für Unternehmen sind die Abschlagszahlungen unter anderem für die Überbrückungshilfe III vorübergehend gestoppt worden. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Auszahlungen demnächst fortgeführt werden und werden Sie in diesem Artikel darüber informieren.
Aufgrund der Coronakrise gerieten viele Unternehmen in Schwierigkeiten. So wurden seit Beginn der Coronakrise nach Angaben des Ministeriums bereits mehr als 86 Milliarden Euro Staatshilfen für die Wirtschaft bewilligt. Allein für die hier besprochene Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar beantragt werden kann, wurden demnach Abschlagszahlungen in einer Höhe von mehr als 650 Millionen Euro ausgezahlt.
Ob die Überbrückungshilfe für Sie attraktiv ist und wie viel Sie von Ihr erwarten können, erfahren Sie nun kurz und übersichtlich.
Die Überbrückungshilfe III ist ein Zuschuss, welcher anteilig Fixkosten übernimmt um Umsatzeinbrüche, welche auf der Pandemie basieren, abzufedern. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach der Höhe der Umsatzeinbußen. Als Vergleich dienen die Referenzmonate des Jahres 2019.
Es ist dabei möglich bis zu 1.500.000€ Überbrückungshilfe pro Monat zu erhalten und Abschlagszahlungen von bis zu 100.000€.
Berechnet wird die Höhe der erstatteten Fixkosten wie folgt:
Übernommen werden die Fixkosten von Selbstständigen und Unternehmen. Dazu können beispielsweise zählen:
- Mieten oder Pachten
- Abschreibungen von Saisonware
- Marketing - und Werbekosten in Höhe des Vorjahres
- Abschreibungen auf die Hälfte der Wirtschaftsgüter
- Personalkosten für Mitarbeiter*innen, welche sich nicht in Kurzarbeit befinden
- Kosten durch Stornierungen
Dabei werden Unternehmen und Solo-Selbstständige bis zu einem Jahresumsatz von bis zu 750.000.000€ im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen gefördert.
Der Antrag kann nur über zugelassene Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen sowie über vereidigte Buchprüfer*innen gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.
Neu ist nun, dass mehr Fixkosten erstattungsfähig sind wie bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 € pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten, sowie Investitionen in die Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops) einmalig bis zu 20.000 €.
Besonders bei der brandneuen Förderung für Digitalisierung, können wir Ihnen mit der optimalen Nutzung der Fördermittel behilflich sein. So können Sie das maximale aus dem Zuschuss heraus holen.
Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, daher sind Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.
"go-digital"
Zuschuss bis 16.500€, 50 % Förderquote
Das Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen “go-digital” des BMWI erhalten Unternehmen mit höchstens 99 Mitarbeiter*innen und einem einen maximalen Umsatz von bis zu 20.000.000€. Das Programm bezuschusst Beratungsleistungen für Projekte, welche die IT-Sicherheit, die digitale Markterschließung oder die Digitalisierung von Geschäftsprozessen transformiert. Es werden maximal 30 Beratertage mit einem Höchstsatz von 1.100€ gefördert. Die Beratung darf bei go-digital ausschließlich durch autorisierte Dienstleister geschehen. Der Großteil unserer Partner besitzt diese Zertifizierung und darauf sind wir sehr stolz. Melden Sie sich bei uns und wir vermitteln Ihnen einen Partner mit go-digital Zertifizierung!
Falls Sie das Förderprogramm go-digital interessant finden, können Sie in unserem Artikel "go-digital – Staatliches Förderprogramm" mehr darüber lesen.
"Digital Jetzt" – am 31.12.2023 ausgelaufen
Zuschuss bis 50.000€, 40-70 % Förderquote
Achtung: Derzeit stellt sich "Digital Jetzt" als äußerst unattraktiv und unzuverlässig dar, da die Förderberechtigten auf Grund eines zu großen Andrangs per Lotterieverfahren gewählt werden. In der Hoffnung, dass es demnächst angepasst wird, haben wir es dennoch als erwähnenswert empfunden. Bei Änderungen der aktuellen Situation, werden wir Sie darüber in diesem Artikel informieren.
Digital Jetzt adressiert KMU mit 3-499 Vollzeitäquivalenten. Der Zuschuss beträgt bei Digital Jetzt bis zu 50.000 € und kann sogar auf einen Betrag von bis zu 100.000 € angehoben werden, wenn es mit Partnern der Wertschöpfungskette geplant wird. Das Förderprogramm ist in 2 Module unterteilt.
- Investitionen in digitale Technologien, wie zum Beispiel die Implementierung dieser durch Dritte, welche der Vernetzung und Digitalisierung des Unternehmens dienen.
- Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeiter*innen in Bezug auf digitale Kompetenzen. (Zu beachten ist hierbei, dass die Anbieter*innen der Qualifizierungsmaßnahmen ISO 9001 zertifiziert sind oder eine Akkreditierung nach der “Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung” (AZAV) vorlegen.)
Die beiden Module sind frei miteinander kombinierbar. Sie könnten aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die minimale Fördersumme bei Modul 1, 17.000 € beträgt und bei Modul 2, 3.000 €. Zudem ist es nicht möglich, die Anschaffung von Standardsoftware, interne Personalaufwendungen oder konzeptionelle Aufträge in die Förderung zu integrieren. Hierbei könnten Sie aber praktischerweise go-digital in Kombination anwenden.
Wichtiges in Bezug auf die Förderquoten:
- Aufgrund der Corona-Krise gelten noch bis zum 30.06.2021 die bereits erwähnten Konditionen. Ab dem 01.07.2021 werden „nur noch“ 40 % der förderfähigen Kosten übernommen
- Es ist möglich, eine erhöhte Förderung zu erhalten durch:
- Gemeinsame Projekt mit Lieferant*innen, Auftraggeber*innen und Kund*innen (5 %)
- Investition in Qualifizierung von Mitarbeiter*innen oder in Technologien mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz (5 %)
- Sie sind ein Unternehmen in einer strukturschwachen Region (10 %)
- Die Größe des Unternehmens hat Einfluss auf die Förderquoten.
"BAFA - Förderung unternehmerischen Know-Hows"
Zuschuss bis 2.800€, bis zu 80 % Förderquote
Das BAFA-Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Finanzierung professioneller Beratungen. Ziel ist es, Betriebsabläufe, Personalstruktur und Produktkalkulation zu optimieren. Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Auch neu gegründete Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmer können teilnehmen. Die Förderung soll die langfristige Unternehmenssicherung erleichtern, indem sie die Kosten für professionelle Beratungen teilweise deckt.
Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:
- Fachkräftesicherung und - bindung,
- Kosteneinsparungen,
- Anpassungen des Geschäftsmodells,
- Umgang mit Umsatzrückgängen,
- Umgang mit Liquiditätsproblemen,
- Veränderungen des Produktportfolios,
- Investitionsplanung,
- Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation,
- Qualitätsmanagement,
- Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme,
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
- alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
- Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder
- bessere betriebliche Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.
Die Förderung von Beratungen durch das BAFA-Programm setzt voraus, dass die Beratungen konzeptionell auf Basis einer Unternehmensanalyse durchgeführt werden, wobei Schwachstellen identifiziert und Handlungsempfehlungen gegeben werden. Es werden ausschließlich individuelle Beratungen gefördert, nicht Gruppenveranstaltungen wie Seminare oder Workshops. Die Beratenden müssen selbstständig und qualifiziert sein, mit Nachweis durch Zertifikate oder Qualitätshandbücher. Zudem muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und richtlinienkonforme Durchführung der Beratung sichergestellt sein.
"Bundesförderung im Bereich Cloud- und Edge-Infrastruktur und -Services im Rahmen des IPCEI-CIS"
Zuschuss bis zu 25 % der Kosten und maximal 25 Millionen Euro
Frist: Projektskizze muss bis zum 21.07.2023 eingereicht werden. Diese Frist gilt nicht zwingend als Auschlussfrist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Projekte, die zur Entwicklung eines "Multi-Provider Cloud-Edge Continuums" unter dem Dach des "Important Project of Common European Interest – Next Generation Cloud Infrastructure and Services" (IPCEI-CIS) beitragen. Gefördert werden Technologien, die effiziente, energiesparende, automatisierte und vernetzte Cloud- und Edge-Services bieten.
Die Förderung umfasst verschiedene Schwerpunkte, darunter Anwendungen für den Mobilitätssektor, Steigerung der Energieeffizienz, Einbindung von Industrie-4.0-Lösungen und IIoT, Resilienz und Ausfallsicherheit digitaler Infrastruktur und Anwendungen für den Gesundheitssektor.
Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 25% der förderfähigen Kosten pro Unternehmen und Projekt, begrenzt auf maximal 25 Millionen Euro. KMUs und Verbundprojekte können zusätzliche Boni erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig, bestehend aus einer Projektskizzeneinreichung und, nach positiver Bewertung, einem förmlichen Förderantrag. Der vom BMWK beauftragte Projektträger, das VDI Technologiezentrum GmbH, unterstützt die Antragsteller.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- Staatliche und nicht staatliche Hochschulen
- Forschungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinteresse
Förderungsbedingungen:
- Vorhandenes Bundesinteresse: Das Projekt muss ein erhebliches Bundesinteresse aufweisen und ohne die Förderung nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden können.
- Projektstart: Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
- Finanzierung: Die Gesamtfinanzierung muss durch einen Finanzierungsplan und Bonitätsnachweis gesichert sein.
- Qualifikationen und Kapazität: Die Antragsteller müssen die notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens vorweisen.
- Innovationsgehalt: Die entwickelten Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen müssen innovativ sein.
- Themenrelevanz: Das Projekt muss direkt an die im Rahmen des IPCEI-CIS geförderten Themen anknüpfen und sich in den europäischen Kontext integrieren.
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit: Die Projektergebnisse müssen positive Beiträge zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie und Wirtschaft leisten.
- Wissensverbreitung: Die Antragsteller müssen erlangtes Wissen und Innovationen auf nationaler und europäischer Ebene zugänglich machen.
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Baden-Württemberg
"Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante"
Zuschuss bis 12.000€, 12-50 % Förderquote
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie vom Bundesland Baden-Württemberg sind förderfähig:
- Die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Aufbau von digitalen Plattformen
- Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Strategie und Organisation (erstmalige Nutzung von Cloud Technologie oder Einführung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts)
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
Das Digitalisierungsprogramm richtet sich an KMU mit maximal 499 Mitarbeiter*innen.
Die Förderhöhe richtet sich bei diesem Programm nach der Höhe der anrechnungsfähigen Kosten.
Wichtig ist bei diesem Programm, dass Sie keine zusätzlichen Förderprogramme für dasselbe Projekt in Anspruch nehmen können. Zudem darf sich Ihr Unternehmen nicht in „Schwierigkeiten“ befinden oder zu mehr als 25 % einer öffentlichen Stelle gehören.
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Bayern
"Digitalbonus"
Zuschuss bis 50.000€, 30-50 % Förderquote
Der Digitalbonus des Freistaat Bayern fördert zahlreiche Maßnahmen, fokussiert sich allerdings auf die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software und der Positionierung von IT-Systemen oder IT-Anwendungen. Zudem unterstützt das Programm auch Bemühungen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Der Digitalbonus teils sich dabei in eine Standardvariante und eine Plus Variante auf. Durch die Standardvariante erhalten KMU in Bayern bis zu 10.000€. Durch die Plus-Variante erhalten Sie bis zu 50.000€. Die Förderhöhe hängt hierbei von der Größe des Unternehmens ab, diese gilt für die Plus Variante ebenfalls.
Die Unterscheidung von der „Plus“-Variante zu der Standardvariante ist, dass das Digitalbonus-Plus Förderprogramm auf Projekte mit einem besonderen Innovationsgehalt abzielen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind der Erwerb von Standard-Software und Hardware sowie typische Maßnahmen des Online-Marketings.
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Berlin
"Digitalprämie Berlin"
Zuschuss bis 17.000€, 50 % Förderquote
Die Digitalprämie-Berlin existiert, um die Digitalisierung von Selbstständigen und KMU zu unterstützen. Hierbei wird gefördert:
- Erstmalige Anschaffung von IT-Hardware und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen
- Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- Beratungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen mit Fokus auf die Digitalisierung
Die förderfähigen Unternehmen erhalten unterschiedlich hohe Maximalzuschüsse, je nach der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden.
Ausgeschlossen sind bei der Förderung der Kauf von Standardhardware und Standardsoftware.
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Brandenburg
"BIG Digital"
Zuschuss bis 550.000€, 50 % Förderquote
Das Land Brandenburg unterstützt mit Ihrem Innovationsgutschein „BIG“ sowohl die Konzeption als auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen.
Die Unternehmen können hierbei für die Beratung und das Training bis zu 50.000€ und für die letztliche Implementierung 500.000€ erhalten. Die Beratung als auch die Schulung ist auf 6 Monate begrenzt förderfähig. Die Implementierung ist auf 36 Monate förderfähig.
"Digitalisierung in Kultureinrichtungen für eine zukunftssichere Erholung nach der COVID-19-Pandemie"
Zuschuss mindestens 200.000€ bis höchstens 1.500.000€, 100 % Förderquote, Förderung als Zuschuss
Zur Erholung von Rückschlägen der COVID-19-Pandemie fördert das Land Brandenburg Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung. Genauer gesagt erhalten Sie die Förderung für die Schulung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Implementierung der neuen digitalen Infrastruktur (Paket Schulung) oder für Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalprozessen sowie für die Beschaffung und Integration von digitaler Infrastruktur und die Ausarbeitung von digitalen Angeboten (Arbeitspaket Infrastruktur/ Implementierung)
Bei der Investitionen können folgende kulturelle Einrichtungen Zuschüsse erhalten:
- kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen
- Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur
- Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen
- Stiftungen des öffentlichen Rechts, aus dem Bereich Kultur
Der Sitz oder die Niederlassung der Kultureinrichtung muss im Land Brandenburg liegen. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden, denn Sie müssen unter anderem den Zugang zu Veranstaltungen barrierefrei gestalten, soweit das Investitionsvorhaben dies zulässt. Hinzu kommt, dass ihre Einrichtung der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Entgelten zugänglich sein muss, wobei der Eintritt maximal 50% der Leistungskosten entsprechen darf. Des Weiteren benötigen Sie zur Antragstellung ein Konzept, welches Bedarf und Ziele des Projektes beschreibt.
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Bremen
"Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0" („Bremen – Digitalisierung“)
Zuschuss bis 5.000€, 50 % Förderquote
Das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 unterstützt KMU für Beratungen in Themengebieten der Digitalisierung, wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud Anwendungen.
Das Förderprogramm übernimmt dabei 50 % der anfallenden Kosten und erlaubt dabei einen Zuschuss von bis zu 5.000€.
Wichtig ist allerdings, dass die Fachkraft ein*e vorab geprüfte*r Unternehmensberater*innen ist. Es ist möglich, auf eine Vorauswahl von Berater*innen zurückzugreifen.
"Digitaler ReSTART"
Zuschuss bis 17.000€, Förderquote 30-40%
Digitaler ReSTART soll Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, welche wirtschaftliche Einbrüche aufgrund der Corona-Pandemie erlitten haben, bei der Investition in Zukunftstechnologien und digitale Kompetenzen unterstützen. Dabei werden spezifisch drei Bereiche von Digitalisierungsvorhaben gefördert:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
- Erhöhung der IT-Sicherheit
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien
Für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen liegt die Förderquote bei 40%, bei mittleren Unternehmen bei 30%. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000€.
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Hessen
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)
Zuschuss bis 10.000€, 50 % Förderquote
Das Land Hessen fördert KMU bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Förderprogramm adressiert kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe.
Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000€ erfolgen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind nur die Nettokosten förderfähig.
Die Antragstellung für den Digital-Zuschuss erfolgt in vier Schritten:
- Förderaufrufe der WiBank
(Bewerbungstermine: 29.03, 24.06, 31.08) - Bewerbung für den Digital-Zuschuss innerhalb von 24h
- WiBank wählt Unternehmen per Zufallsverfahren
- Offizielle Bewerbung mit Ihren Unterlagen
Förderbereiche
- Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen. Die Förderung richtet sich an Projekte, die einen Fortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Die allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung sind zu beachten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen, und die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Ausgaben externer Anbieter einschließlich notwendiger Hard- und Software zur Umsetzung der Maßnahme. Anträge müssen zu festgelegten Stichtagen über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gerichtet werden.
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Mecklenburg-Vorpommern
"Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung" (DigiTrans RL M-V)
Zuschuss bis 50.000€, 35-50 % Förderquote
Das DigiTrans-Förderprogramm unterstützt KMU und Start-ups bei:
- Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen mit dem Schwerpunkt digitaler Geschäftsmodelle
- Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
- Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen mit Schwerpunkten im Bereich der Sicherheit, in der Informationstechnologie und im Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads
Die Förderquoten sind hierbei erneut abhängig von der Größe des Unternehmens.
Die Förderquote muss auf 8.000 – 20.000€ förderfähige Ausgaben angerechnet werden. In Ausnahmefällen darf der Betrag auf bis zu 100.000€ ausgeweitet werden, wodurch das Unternehmen 50.000€ erhält. Diese hohe Summe setzt allerdings ein umfangreiches Konzept im Rahmen der Beantragung voraus.
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Niedersachsen
"Digitalbonus Niedersachsen"
Zuschuss bis 10.000€, 30-50 % Förderquote
Das Förderprogramm für Digitalisierung von Niedersachsen fördert KMU und Start-ups für:
- Informations- und Kommunikationshardware
- Software und Softwarelizenzen
- Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Dabei bekommen kleine und kleinste KMU eine Subvention in Höhe von 50 % der anrechnungsfähigen Ausgaben. Mittelgroße KMU erhalten einen Zuschuss, welcher. 30 % der anrechnungsfähigen Ausgaben beträgt.
Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt jedoch immer 10.000€. Wichtig ist außerdem, dass die Bagatellgrenze (minimaler Betrag der anrechnungsfähigen Ausgaben) bei 2.500€ liegt.
Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen
Zuschuss bis 500.000€, 50-90 % Förderquote
Das Förderprogramm Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen fördert alle Vorhaben, die:
- Digitale Geschäftsmodelle entwickeln.
- Sichere und datenschutzkonforme IT-Strukturen in Netzwerken schaffen.
- Personalmanagement in der digitalen Arbeitswelt gestalten.
- Prototypen im Rahmen von kooperativen Digitalisierungsprojekten ausarbeiten.
Dabei erhalten Unternehmen, die dem Artikel 27 AGVO angehören, 50 % der anrechnungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt 500.000€.
Unternehmen, welche der De-minimis-verordnung zugehörig sind, erhalten 90 % der Ausgaben bezuschusst und maximal 200.000€.
Dabei müssen die Unternehmen bei dem Aufbau von sogenannten “Digital-Hubs” beteiligt sein. Dabei dürfen die Mittel auch nur für jene verwendet werden.
Die Bagatellgrenze liegt in jedem Fall bei 25.000€.
Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ
Zuschuss von 3.000€ bis 50.000€, 20-35 % Förderquote
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie aus den Bereichen Life Sciences und eHealth können Fördermittel für Investitionen in digitale Transformation beantragen.
Förderfähige Investitionen:
- Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
- Hardware, Software, Softwarelizenzen
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Verbesserung der IT-Sicherheit
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Hier sind die Details:
- Zuschusshöhe:
- Kleine Unternehmen: bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mittlere Unternehmen: bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Betragsgrenzen:
- Maximaler Zuschuss: 50.000 €
- Minimaler Zuschuss: 3.000 € (zum Zeitpunkt der Bewilligung)
Diese Zuschüsse sollen KMU dabei unterstützen, ihre digitalen Transformationsprojekte und die Verbesserung der IT-Sicherheit finanziell zu realisieren.
Antragsverfahren
Um eine Förderung zu erhalten, müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Beginn ihres Projekts einen Antrag über das Kundenportal der Investitions- und Förderdatenbank Niedersachsen (NBank) stellen. Der Antrag wird zunächst digital eingereicht, muss aber zusätzlich innerhalb von vier Wochen in unterzeichneter Form per Post an die NBank gesendet werden. Erst nachdem der Zuwendungsbescheid von der NBank ausgestellt wurde, dürfen die Unternehmen mit der Durchführung ihrer Maßnahmen beginnen. Dieser Bescheid bestätigt die Bewilligung der Förderung und ermöglicht den Start der Investitionen.
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Nordrhein-Westfalen
"Mittelstand innovativ und Digital – Digitalisierung"
Zuschuss bis 15.000€, 30-50 % Förderquote
Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert KMU sowohl für die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Dabei sind die Schwerpunkte der Förderung:
- Intelligente Anwendungen, welche das Potenzial digitaler Prozesse durch Datenerfassung sowie dessen Verarbeitung fördern. (Bspw. KI)
- Vernetzende Maßnahmen für Maschinen und die Produktion (Industrie 4.0)
Das Förderprogramm kann dabei für die Beauftragung gewerblicher Berater*innen und Dienstleister eingesetzt werden.
Die Förderquote richtet sich nach der Größe der Unternehmen.
"Mittelstand innovativ und Digital – Plus"
Zuschuss bis 15.000€, 60-80 % Förderquote
Das Förderprogramm Mittelstand innovativ und Digital wurde bedingt durch die Pandemie ausgeweitet. Dadurch kann mit Hilfe von "Mittelstand innovativ und Digital – Plus“ die Umstellung von physischen Dienstleistungen, Beratungen oder Kursen bezüglich digitalen Alternativen gefördert werden. So können Sie Ihr Angebot auch während der aktuellen Pandemiesituation weiterhin auf dem Markt platzieren und Ihr Geschäft weiterführen. Aufgrund der höheren Förderquote ist dieses Programm “Mittelstand innovativ und Digital – Digitalisierung” überlegen. Es gilt jedoch lediglich bis zum 30.06.2021.
Nicht förderfähig sind Anwendungen im Front-End.
Die Förderquote richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
"Potenzialberatung" – am 31.12.2023 ausgelaufen
Zuschuss bis 5.000€, 50 % Förderquote
Die Potenzialberatung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) ist zwar keine digitale Förderung im engeren Sinn, kann jedoch genutzt werden, falls ein externer Konsultant an Fragestellungen der digitalen Transformation arbeitet. Falls also Beratende
- Stärken und Schwächen ermitteln
- Lösungswege und Handlungsziele entwickeln
- einen Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festlegen
- Umsetzungsschritte einleiten
, werden 50 % der Beratungskosten übernommen. Ziel der Potenzialberatung ist die Ausarbeitung eines Handlungsplans, welcher die Basis für den Abruf der Fördermittel darstellt. Die Beratungstage sind auf 10 Kalendertage limitiert und der Zuschuss ist auf 500€ pro Tag begrenzt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die KMU über 10 Mitarbeitende ausweisen kann und dass sich das Unternehmen einer Erstberatung der G.I. B. unterzogen hat. In diesem Beratungsgespräch erfolgt bei einer Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien eine Begutachtung. Mit dieser Stellungnahme ist es anschließend möglich, die Umsetzung durchzuführen.
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Rheinland-Pfalz
"BITT-Technologieberatung"
Zuschuss bis 6.000€, 50 % Förderquote
Innerhalb des Förderprogramms für Digitalisierung „BITT-Technologieberatung“ werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Dabei werden:
- Technologieorientierte Beratungen übernommen sowie
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau von betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystemen und Innovationsmanagementsystemen
- Begutachtung des Fördervorhabens
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800€ je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten maximal 400 € pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 € als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
"DIGIBOOST"
DIGIBOOST ist ein branchenübergreifendes Förderprogramm des Bundeslands Rheinland-Pfalz zur Unterstützung des Digitalisierungsprozesses von KMU. Dabei sind Förderquoten von bis zu 75% möglich.
Förderfähig sind dabei:
- Investitionen in Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen in der Betriebsstätte
Gefördert werden KMU mit bis zu 100 Mitarbeiter*innen.
Die Förderquote ist von der Größe des Unternehmens abhängig und berechnet sich wie folgt:
Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden.
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Saarland
"Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen" (DigitalStarter Saarland)
Zuschuss bis 10.000€, 20-35 % Förderquote
Der DigitalStarter Saarland setzt sich für KMU mit Digitalisierungsvorhaben ein. Das Förderprogramm für Digitalisierung unterstützt dabei:
- Die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
- Die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software
- Die mit den vorgenannten Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
- Schulungen der Mitarbeiter*innen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter
Dabei richtet sich die Höhe der Förderquote nach der Größe des Unternehmens.
Die Bagatellgrenze liegt in jedem Fall bei 5.000€.
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Sachsen
"Mittelstandsförderung – B.II.3 – Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz"
Zuschuss bis 50.000€, 50 % Förderquote
Die Mittelstandsförderung des Freistaats Sachsen fördert KMUs mit folgenden Vorhaben:
E-Business-Projekte:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung
- Technische Realisierung, Erwerb von Soft- und notwendiger Hardware
- Investition in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung.
Projekten des Informationsschutzes:
- Schutzbedarfsfeststellung
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Sie könnten innerhalb des Förderprogramms Ihren Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöhen, indem Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder eine tarifgleiche Vergütung zahlen.
Das Förderprogramm beschränkt sich dabei auf größtmöglich fünf Beratungstage, welche mit 450€ maximal bezuschusst werden können. Der Rest des maximalen Zuschusses von 50.000€ könnte dann für Fremdleistungen bei der technischen Umsetzung oder der Anschaffung projektspezifischer Soft- und Hardware beantragt werden. Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für die Einführung neuer Systeme sind mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben förderfähig.
Sie können innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren einen Zuschuss für jeweils ein E-Business- und ein Informationsschutz-Projekt erhalten.
"Mittelstandsförderung" (Mittelstandsrichtlinie)
Die Mittelstandsförderung von Sachsen gewährt unter anderem Zuschüsse für:
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz
- Markteinführung innovativer Produkte
Für die Markteinführung innovativer Produkte können Sie sogar ein Darlehen erhalten. Das Programm beinhaltet noch zahlreiche andere Zuschussmöglichkeiten, wie bspw. eine Gründungsberatung, jedoch haben diese nichts mehr mit der hier relevanten Digitalisierung zu tun.
Die Höhe der Förderung hängt dabei von der Art und dem Umfang des Projektes ab und wird spezifisch bestimmt.
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Sachsen-Anhalt
"Beratungshilfeprogramm für Unternehmen"
Zuschuss bis 6.000€, 50 % Förderquote
Das Beratungshilfeprogramm für Unternehmen unterstützt KMU bei Ihren Umsetzungsvorhaben bezüglich:
- Digitalisierung und digitale Transformation
- Optimierung von Geschäftsprozessen
- Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung
- Hilfe zur Erschließung neuer Märkte (In- und Ausland)
Dabei beläuft sich die Subvention auf 50 % der anrechnungsfähigen Ausgaben und beträgt maximal 6.000€. Die Abrechnung erfolgt in Tagewerken, ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Pro Tagewerk werden maximal 1.600€ gefördert.
Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“
Zuschuss bis 120.000€, 90 % Förderquote, Bagatellgrenze bei 5.000 €
Das Land Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für innovative Digitalisierungsprojekte, die einen umfassenden positiven Einfluss auf die Region haben. Diese Förderung zielt darauf ab, die Strategie "Sachsen-Anhalt Digital 2030" zu verwirklichen.
Förderbereiche
- Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
- Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
- Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen)
- interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Förderanträge können sowohl von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Städte, Gemeinden, Zweckverbände) als auch von juristischen Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Unternehmen) gestellt werden. Das Digitalisierungsprojekt muss eines der 18 Themenfelder der Strategie "Sachsen-Anhalt Digital 2030" abdecken und mit ethischen sowie demokratischen Grundsätzen übereinstimmen. Es sollte innovativ, zukunftsorientiert und nachnutzbar gestaltet sein sowie einen relevanten Beitrag zur Realisierung der festgelegten Querschnittsziele der Strategie leisten. Zudem muss das Projekt von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
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Thüringen
"Digitalbonus Thüringen"
Zuschuss bis 15.000€, 50 % Förderquote
Thüringen beabsichtigt die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen mit Ihrem Förderprogramm Digitalbonus Thüringen. Folglich übernehmen Sie:
- Digitalisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
- Förderung für Ausgaben für Hardware und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
Wichtig ist, dass sich die Bagatellgrenze bei 5.000€ befindet, wodurch Projekte, bei denen die anrechnungsfähigen Ausgaben nicht unter 5.000€ liegen dürfen.
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Fazit und Förder-Check
Die Welt der Fördergelder scheint zunächst recht unzugänglich und intransparent. Bei genauerem Hinsehen ist dies jedoch gar nicht der Fall. Meistens gestaltet sich die Beantragung der Fördergelder als recht unkompliziert und die Behörden als sehr hilfsbereit. Sie haben nun eine Auswahl von vielversprechenden Zuschussmodellen erhalten und herausgefunden, dass Ihr Gedankenspiel einer neuen Website, einer verbesserten IT-Sicherheit oder eines neuen Produktionssystems gar nicht so unerreichbar ist wie Sie dachten. Häufig werden Ihnen mindestens 50% der Ausgaben abgenommen.
Als besonders empfehlenswert empfinden wir allerdings das go-digital Förderprogramm des BMWI. Dieses deckt nicht nur beinahe jegliche Digitalisierungsmaßnahmen ab, sondern es erleichtert Ihnen auch die Antragstellung ungemein, da sich Ihre Berater*innen beziehungsweise die dienstleistenden Unternehmen um alles kümmern.
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