Digitalisierung
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go-digital – Staatliches Förderprogramm

Alle Informationen zum Förderprogramm go-digital – Beantragung, Beratung und Finanzieller Umfang.

Um als Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es wichtig die Digitalisierung in allen Geschäftsbereichen zu etablieren. Besonders KMUs haben bei der digitalen Transformation Schwierigkeiten. Deswegen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) go-digital ins Leben gerufen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie von dieser Förderung profitieren können und wie Sie ohne viel Aufwand bis zu 16.500 € für Ihren Online Shop oder Website erhalten können.

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Förderberechtigte – Wer kann Fördergelder erhalten?

Die Förderung von „go-digital“ ist hauptsächlich für kleine und mittlere Unternehmen(KMU) gedacht, weswegen es gewisse Auflagen gibt, die ein Unternehmen erfüllen muss, damit es gefördert werden kann. Zu den begünstigten Unternehmen zählen rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Diese können die Förderung von Beratungsleistungen beanspruchen, dazu müssen aber noch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Unternehmen muss weniger als 100 Mitarbeiter groß sein
  • die Vorumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme darf höchstens 20 Mio. Euro betragen
  • Niederlassung oder Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland

Zudem muss Ihr Unternehmen laut der De-minimis-Verordnung förderfähig sein. Ein Unternehmen ist nicht mehr förderfähig, wenn es innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen in Höhe von mindestens 200.000 € erhalten hat. Für Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs liegt die Grenze bei 100.000 €. Falls Sie noch also noch nie Beihilfen durch ein staatliches Förderprogramm erhalten haben, sind Sie in jedem Fall förderfähig.

Außerdem gibt Unternehmen, die nicht antragsberechtigt bzw. förderfähig sind, da sie unabhängig vom Beratungsbedarf sind. Nicht förderfähig sind:

  • Freie Berufe nach §18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Insolvente Unternehmen bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Beratungsunternehmen im Bereich Steuer, Wirtschaft, Recht und Ähnliches
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften
  • Land- und Forstwirtschaftsunternehmen, sowie Unternehmen der Fischerei und Aquakultur

Beratungsunternehmen – Welche Voraussetzungen werden benötigt?

Nicht jedes Beratungsunternehmen kann die Förderhilfe für Sie beantragen, vorerst muss eine Autorisierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgen. Nur über solche autorisierten Beratungsunternehmen kann ein Antrag auf die Förderhilfe von „go-digital“ gestellt werden. Um ein von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisiertes Beratungsunternehmen werden zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen, welche vom BMWi überprüft werden. Folgende Kriterien zählen dazu:

  • Nachweis fachlicher Expertise, Erfahrung und spezifischer Kenntnisse
  • gewisse Qualitätsstandards und Normen müssen erfüllt werden
  • das Beratungsunternehmen muss rechtlich selbstständige sein
  • wirtschaftliche Stabilität, nachweisbar für die vergangenen drei Jahre
  • wettbewerbsneutrale Beratung muss gewährleistet sein
  • Erfahrung mit kleinbetrieblichem Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Auch viele unserer Partnerunternehmen sind autorisierte „go-digital“ Beratungsunternehmen und weitere werden folgen. Falls Sie also auf der Suche nach einem passenden Beratungsunternehmen zur Erstellung Ihrer Website oder Ihres Online Shops sein sollten und Sie am Förderprogramm teilnehmen wollen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung weiter.

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Leistung – Welche Projekte werden gefördert?

Das Förderprogramm ist dafür gedacht, die Digitalisierung auch in kleine-, mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe zu bringen. Vor allem dort wird die digitale Transformation häufig aus Kostengründen vernachlässigt und gar nicht oder nur zu Teilen durchgeführt. Es ist heutzutage aber extrem wichtig alle Geschäftsbereiche eines Unternehmens zu digitalisieren und hier kommt „go-digital“ ins Spiel. Es hilft diesen Unternehmen innovative Maßnahmen zum Ausbau bzw. Aufbau moderner IT-Systeme vorzunehmen. Durch den Autorisierungsprozess der Beratungsunternehmen sind fachliche Kompetenz und Sicherheit gewährleistet, zudem werden alle Formalitäten vom Beratungsunternehmen übernommen. Die Projekte, welche durch das staatliche Förderprogramm unterstützt werden, gliedert das BMWi in drei Module:

Digitale Geschäftsprozesse

Dieses Modul befasst sich mit der Einführung von e-Business-Softwarelösungen für Prozesse im Unternehmen, wobei besonders auf Sicherheit geachtet wird. Prozesse im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Partner sollen digitalisiert werden, wodurch die häufig noch herrschende Zettelwirtschaft beendet werden soll. Je nach aktuellem Stand des Unternehmens ist eine Beratung in folgenden Beispielen möglich: Logistik, elektronische Zahlungsverfahren oder Versand- und Retourenmanagement. Das Ziel in diesem Modul ist es sämtliche Arbeitsabläufe im Unternehmen weitestgehend zu digitalisieren und sichere elektronische und mobile Prozesse einzuführen.

Digitale Markterschließung

In diesem Modul wird die Darstellung bzw. die Erweiterung Ihres Geschäftsfeldes in die digitale Welt behandelt. Für Ihr Unternehmen kann eine spezifische Online-Marketing-Strategie entwickelt werden oder eine eigene Website erstellt werden, um Ihre Internetpräsenz zu verbessern. Auch die Erstellung eines Online Shops und die dazugehörigen Zahlungsverfahren fallen in dieses Modul, wobei selbstverständlich stets auf Sicherheit und rechtliche Richtigkeit Ihrer Internetpräsenz geachtet wird. Im Zuge der Erstellung eines Online Shops, ist es auch möglich eine Shopping App erstellen zu lassen. Allgemein fällt die Erstellung von Apps und Software, welche an Dritte weitergegeben wird, aber nicht ins Förderprogramm. Falls Sie keinen eigenen Online Shop erstellen wollen, können Sie sich auch über die Nutzung von externen Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon beraten lassen. Zusätzlich können Sie sich über Software zum Website-Monitoring, Content-Marketing und Social-Media-Tools informieren lassen. Das Ziel ist es, Sie im Online-Marketing zu beraten und die empfohlenen Leistungen, wie ein Online Shop oder eine Website, umzusetzen.

IT-Sicherheit

Mit diesem Modul soll sichergestellt werden, dass Ihre bestehende oder geplante IKT-Infrastruktur vor Angriffen geschützt ist. Hierfür wird eine Risiko- und Sicherheitsanalyse durchgeführt, welche Bedrohungen und mögliche Schwachstellen bewertet. Außerdem können Maßnahmen zur Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen getroffen werden. Das Ziel dieses Modul ist es, Ihr Unternehmen und dessen Internetpräsenz vor Cyberkriminalität zu schützen, sowie das Erlernen des selbstständigen Betriebs der erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Aus diesen Modulen muss ein Hauptmodul ausgewählt und im Antrag angegeben werden. Dieses muss mindestens 51 % des Beratungs- bzw. Umsetzungsvolumens ausmachen. Aufgrund der Überschneidungen der verschiedenen Module können auch zwei Nebenmodule gewählt werden. Unabhängig von der Wahl und Kombination der Module, müssen, aufgrund der zentralen und wichtigen Bedeutung, mindestens zwei Tagessätze für das Modul „IT-Sicherheit“ aufgebracht werden.

Finanzieller Umfang – Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Beratungs- bzw. Umsetzungsleistung wird mit einer Quote von 50 % gefördert, die anderen 50 % der Kosten muss der Antragsteller selber übernehmen. Der Förderumfang enthält 30 Beratertage, welche in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten abgehalten werden sollen. Ein Beratertagessatz entspricht hierbei 1.100 € (ohne Mehrwertsteuer). Beanspruchen Sie also alle 30 Tage, fallen Beraterkosten von 33.000 € an, wovon ganze 16.500 € von „go-digital“ finanziert werden, die restlichen 16.500 € trägt das KMU als Eigenanteil. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Finanzierung kein Kredit ist und somit keine Rückzahlung nötig ist – Ihr Unternehmen kriegt das Geld geschenkt!

Bei der Förderung wird das Projekt in zwei Schritte strukturiert. Zuerst wird eine Potenzialanalyse gemacht und ein grobes Realisierungskonzept erstellt. Für diesen Schritt sind vier Beratertage vom BMWi eingeplant. Im zweiten Schritt geht es um die Konkretisierung und die Umsetzung des Realisierungskonzeptes. Hierfür werden die 20 möglichen Beratertage des Hauptmoduls nötig. Außerdem sieht das BMWi bis zu 6 Beratertage für die Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten vor und wie bereits zuvor erwähnt mindestens zwei Beratertage für das Modul IT-Sicherheit.

Wie ist der Ablauf des Förderprogramms?

1. Nach dem Ausarbeiten des bereits erwähnten Realisierungskonzeptes, setzten Sie einen Beratervertrag mit dem Beratungsunternehmen. Hierfür gibt es Vorlagen von „go-digital“, der Vertrag besteht zwischen Ihnen und dem Beratungsunternehmen. Sie selbst müssen diesen lediglich unterschreiben, dass das Unternehmen sich um die Bürokratie kümmert.

2. Danach wird der Förderantrag für die EuroNorm, das Unternehmen hinter „go-digital“, gestellt. Auch hier wird sämtlicher bürokratischer Aufwand vom Beratungsunternehmen übernommen. Notwendige Dokumente werden aufbereitet und müssen lediglich von Ihnen unterschrieben werden. Anschließend müssen Sie diese Dokumente beim Beratungsunternehmen wieder einreichen.

3. Sobald alle Dokumente unterschrieben und ausgefüllt vorliegen, reicht das Beratungsunternehmen diese für Sie bei der Euronorm ein.

4. Nach Einreichen des Förderantrags, wird dieser von Euronorm bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich ca. 8 Wochen. Erst nach der Bewilligung des Antrages wird mit der Umsetzung der geplanten Leistungen begonnen.

5. Gemeinsame Umsetzung des Realisierungskonzeptes und daraufhin meistens weitere Zusammenarbeit, welche auch in Zukunft bestehen bleibt.

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