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Innovative digitale Produkte sind der Schlüssel zur Zukunft, doch gerade Start-ups stehen oft vor der Herausforderung, ihre Ideen in einen funktionsfähigen Prototypen zu überführen. Mit der Prototypenförderung NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen junge Unternehmen mit bis zu 70 % der Entwicklungskosten, um die Markteinführung innovativer Software- und Hardwarelösungen zu erleichtern.
Förderung Prototypenentwicklung
Die Entwicklung eines innovativen Produkts erfordert nicht nur eine gute Idee, sondern auch finanzielle Ressourcen und technisches Know-how. Besonders für Start-ups kann die Umsetzung eines funktionsfähigen Prototyps eine große Herausforderung sein, da oft nicht alle erforderlichen Kompetenzen im Team vorhanden sind. Genau hier setzt die Prototypenförderung NRW an:
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Start-ups finanziell dabei, ihre innovativen Produktideen in erste Prototypen zu überführen und damit die Basis für eine erfolgreiche Markteinführung zu schaffen. Gefördert werden bis zu 70 % der Kosten, mit einem maximalen Zuschuss von 35.000 €.
Was wird gefördert
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Das Programm richtet sich an Start-ups, die digitale Produkte entwickeln und für den Markteintritt einen funktionsfähigen Prototypen benötigen. Der Prototyp kann rein aus Software bestehen, aber auch Hardwarekomponenten enthalten. Ziel ist es, eine erste Version des Produkts zu erstellen, die unter realistischen Bedingungen getestet werden kann – sowohl für interne Analysen als auch zur Präsentation bei Investorinnen oder potenziellen Kundinnen.
Die Förderung umfasst verschiedene Dienstleistungen und Maßnahmen, die unmittelbar mit der Prototypenentwicklung zusammenhängen:
1. Direkte Prototypen-Entwicklung
Hierzu zählen alle externen Dienstleistungen, die direkt zur Erstellung des Prototyps beitragen. Das können unter anderem sein:
✅ Softwareentwicklung – Programmierung und technische Umsetzung der Produktidee
✅ Hardwareentwicklung – Integration von physischen Komponenten in das digitale Produkt
✅ Produktdesign – Entwicklung der äußeren Form und Funktionalität des Produkts
✅ UI/UX-Design – Gestaltung der Benutzeroberfläche und Benutzerfreundlichkeit
✅ Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte – Zukauf oder Entwicklung von Daten, Grafiken oder Softwarebestandteilen
2. Indirekte Prototypen-Entwicklung
Neben der technischen Entwicklung des Prototyps sind auch strategische und wirtschaftliche Maßnahmen förderfähig, die eng mit dem Projekt verknüpft sind:
✅ Geschäftsmodellentwicklung – Entwicklung einer tragfähigen Strategie für das Produkt
✅ Markt- und Zielgruppenanalysen – Untersuchung des Marktpotenzials und der potenziellen Kund*innen
✅ Marketing- und Vertriebsstrategien – Planung, wie das Produkt an den Markt gebracht wird
✅ Beratungs- und Trainingsmaßnahmen – Externe Unterstützung bei der Einführung neuer Tools oder Prozesse
3. Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen
✅ Einkauf von Lizenzgebühren – Falls für den Prototyp externe Softwarelösungen oder Lizenzen benötigt werden
✅ Anschaffung von Komponenten – Kauf von Hardware oder Softwaremodulen, die als Grundlage für den Prototyp dienen
4. Coaching und Beratungsleistungen
✅ Unterstützung durch Mentor*innen oder Coaches – Begleitung durch Expert*innen, die das Start-up strategisch unterstützen
✅ Weitere Beratungsleistungen – Falls spezielle Fachkenntnisse oder externe Perspektiven benötigt werden
Wie hoch ist die Förderung?
Start-ups können bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 35.000 €, wobei insgesamt bis zu 50.000 € an projektbezogenen Kosten abgedeckt werden können.
Zusammenfassung der Förderhöhe:
Zusätzlich gilt eine Bagatellgrenze von 15.000 €, d. h., Anträge unterhalb dieser Summe sind nicht förderfähig.
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Wer kann die Förderung beantragen?
Die Prototypenförderung NRW richtet sich an Start-ups mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die sich noch in der frühen Entwicklungsphase befinden und einen Prototypen für ihr digitales Produkt erstellen möchten.
Wichtige Voraussetzungen:
✔ Das Start-up muss in Nordrhein-Westfalen ansässig sein
✔ Die Förderung darf nur für neue, innovative digitale Produkte beantragt werden
✔ Das Start-up muss den Prototyp durch externe Dienstleister entwickeln lassen (Inhouse-Entwicklung ist nicht förderfähig)
Was ist ausgeschlossen?
Nicht alle Maßnahmen oder Kosten sind förderfähig. Es gibt bestimmte Einschränkungen, die Antragsteller beachten müssen:
- Keine Förderung für Ausgaben an verbundene Unternehmen oder nahestehende Personen: Dazu zählen Unternehmen, bei denen Gesellschafter*innen oder die Geschäftsführung des Start-ups beteiligt sind
- Keine Doppelförderung: Das gleiche Projekt darf nicht durch andere öffentliche Förderprogramme finanziert werden (Ausnahme: Kombination mit dem Gründungsstipendium.NRW ist möglich)
- Keine Standardlösungen oder bereits abgeschlossene Projekte: Förderfähig sind nur innovative Entwicklungen, die noch nicht marktreif sind
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Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag auf Förderung erfolgt online über das Förderportal des Landes NRW. Wichtig ist eine detaillierte Projektbeschreibung, in der das Vorhaben, die geplanten Dienstleistungen und die erwarteten Ergebnisse klar dargestellt werden.
Ablauf der Förderung:
- Antragstellung: Einreichen der Unterlagen über das Online-Portal
- Prüfung durch die Bewilligungsstelle: Bewertung der Förderfähigkeit
- Bewilligung: Offizielle Förderzusage und Vertragsabschluss
- Projektdurchführung: Umsetzung des Prototyps mit den genehmigten Mitteln
- Nachweisführung: Vorlage eines Abschlussberichts und Prüfung der Mittelverwendung
Zusätzlich ist eine enge Zusammenarbeit mit Mentor*innen oder Coaches erforderlich, die das Projekt begleiten und für den erfolgreichen Abschluss mitverantwortlich sind.
Fazit: Eine wertvolle Förderung für Start-ups in NRW
Die Prototypenförderung NRW bietet Start-ups eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um innovative digitale Produkte zu entwickeln und erfolgreich am Markt zu etablieren. Mit einer Förderquote von 70 % und einem Zuschuss von bis zu 35.000 € können Unternehmen die hohen Entwicklungskosten für Prototypen erheblich reduzieren und schneller zur Marktreife gelangen.
Wer ein Start-up in NRW hat und eine innovative Produktidee verwirklichen will, sollte sich diese Fördermöglichkeit nicht entgehen lassen!
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FAQ – Ihre Fragen zum Thema
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